AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen. Zwischen dem Veranstalter und dem Kunden (nachfolgend: „Teilnehmer“) kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande.
2) Der Veranstalter organisiert geführte Touren mit von ihm angebotenen Kraftfahrzeugen.

§ 2 Vertragsschluss
1) Der Veranstalter offeriert, zum Beispiel auf seiner Internetseite, verschiedene Touren mit den jeweils in der Beschreibung angegebenen Leistungen.
2) Über einen u.a. auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Anmeldebogen gibt der Teilnehmer mittels einer Reservierungsanfrage ein Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages ab.
3) Mittels dieses Angebots des Teilnehmers entscheidet der Veranstalter, ob er einen Vertrag über die angefragte Tour mit dem potentiellen Teilnehmer annimmt. Hierbei kommt es darauf an, ob die Mindestteilnehmerzahl und die sonstigen notwendigen Gegebenheiten erfüllt sind.

Die Mindestteilnehmerzahl jeder Tour beträgt fünf Fahrzeuge.

Der Veranstalter nimmt das Angebot des potentiellen Teilnehmers innerhalb einer angemessenen Frist an und bestätigt dem Teilnehmer schriftlich den Vertragsschluss unter der Bedingung, dass eine Anzahlung der Teilnahmegebühr innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Bestätigung auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein muss.
4) Sollte eine Zahlung nicht innerhalb der sieben Tage erfolgen, steht es dem Veranstalter frei, die Zahlung des Betrages zu mahnen, damit der Vertrag noch zustande kommt. Eine Pflicht des Veranstalters den potentiellen Teilnehmer an die Zahlung zu erinnern, besteht nicht. Ohne Zahlung kommt kein Vertrag zustande, etwaige Pflichten des Veranstalters zu Leistungserbringung entstehen damit nicht.

§ 3 Fahrzeuganmietung/ Haftungsausschluss
1) Der Teilnehmer bestätigt durch die Entgegennahme des Wagens, diesen ohne erkennbare Mängel in einem verkehrssicheren Zustand erhalten zu haben. Es besteht eine Vollkaskoversicherung mit €2.500 Selbstbeteiligung - diese Summe ist bei Übernahme des Wagens als Kaution mittels einer Kreditkarte zu hinterlegen.
Wird das Fahrzeug am Ende der Veranstaltung ohne Schäden zurückgegeben, wird die Sicherungskaution unverzüglich zurückerstattet.
2) Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, die ihn zum Führen des angemieteten Fahrzeuges berechtigt. Diese Fahrerlaubnis ist dem Veranstalter am Tag der Tour vorzuzeigen.

Der Fahrer muss das 32. Lebensjahr vollendet haben.

2.1) Der Fahrer darf nicht unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss stehen.
3) Das Fahrzeug ist sachgemäß und schonend zu behandeln.
4) Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor Fahrtantritt mit der Bedienung des Oldtimer-Fahrzeugs vertraut zu machen, insbesondere mit dem Umstand, dass die Fahrzeugtechnik dem Stand der 60er/70er Jahre entspricht.
5) An dieser Stelle sei nachdrücklich darauf hingewiesen, dass das Bewegen eines historischen Wagens im heutigen Straßenverkehr eine defensive Fahrweise erfordert.
5.1) Bei Wagen ohne automatischen Blinker ist unbedingt darauf zu achten, dass der Blinker nach dem Abbiegen wieder händisch ausgeschaltet werden muss.
5.2) Bei Oldtimern mit Einkreis-Bremsanlage stünde bei einem Defekt nur noch die Feststellbremse zur Verfügung; in diesem Fall darf nicht weitergefahren werden.
5.3) Bremslichter sind oftmals klein und werden leicht übersehen.
6) Bei rechtsgelenkten Fahrzeugen sind Erfahrungen im Umgang mit Rechtslenkern obligatorisch.
7) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Öldruck- und Kühlwassertemperaturanzeige zu beobachten und bei einer für Laien erkennbaren Fehleranzeige den Wagen unverzüglich an einer geeigneten Stelle zu parken und den Motor abzustellen.
8) Es ist nicht gestattet, im Auto zu rauchen.

9) Es ist nicht erlaubt, mit Schuhen auf den Sitzen oder den Stoßstangen zu stehen.
10) Tiere, insbesondere Hunde, dürfen nur dann auf den Sitzen mitgenommen werden, wenn der Teilnehmer durch entsprechende Unterlagen sicherstellt, dass weder Schmutz noch Feuchtigkeit an die Sitze gelangen kann und auch kein Tiergeruch in den Sitzen hängen bleibt. Mehraufwand für weitergehende Reinigungsmaßnahmen gehen zu Lasten des Teilnehmers.

§ 4 Zahlungsbedingungen
1) Eine Anzahlung in Höhe von 20% des in der Buchungsbestätigung aufgeführten Endpreises für die Veranstaltung ist sofort zur Zahlung fällig und muss für einen wirksamen Vertragsschluss innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Vertragsbestätigung bzw. nach Annahme des Vertrages durch den Teilnehmer auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein.
Der Restbetrag ist vier Wochen vor der Veranstaltung zur Zahlung fällig.

§ 5 Stornierung des Vertrages durch den Teilnehmer
1) Der Teilnehmer kann den Dienstleistungsvertrag nach Überweisung des Teilnahmebetrages spätestens 35 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen kostenlos schriftlich (email, Fax, Brief) stornieren.
2) Im Übrigen gelten folgende Stornierungsregelungen:
a. 1 Monat vor dem Tag der Veranstaltung: 30% des Veranstaltungspreises.
b. 14 Kalendertage vor dem Tag der Veranstaltung: 50% des Veranstaltungspreises.
c. 7 Kalendertage vor dem Tag der Veranstaltung: 80% des Veranstaltungspreises.
d. weniger als 7 Kalendertage vor dem Tag der Veranstaltung: 100% des Veranstaltungspreises.
4) Je nach zeitlichem Eingang der schriftlichen Stornierung bei Veranstalter (maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Frist) erstattet der Veranstalter den fälligen Erstattungsbetrag auf eines vom Teilnehmer angegebenen Konto, wobei eine Verzinsung nicht vereinbart ist.

§ 6 Rücktritt, Stornierung vom Vertrag seitens des Veranstalters und des Teilnehmers aufgrund von Witterung etc.
1) Der Veranstalter informiert alle Teilnehmer spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung darüber falls eine Tour witterungsbedingt abgesagt werden muss.
1.2) Eine witterungsbedingte Absage erfolgt, wenn am 3. Tage vor der Veranstaltung auf dem Wetterportal www.wetteronline.de für den Veranstaltungstag für Vor- und/oder Nachmittag eine Regenwahrscheinlichkeit von 70% oder mehr vorhergesagt wird.
1.3) Der Veranstalter wird im Falle einer Absage einen Alternativtermin anbieten. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, diesen Alternativtermin wahrzunehmen oder sich den Veranstaltungspreis rückerstatten zu lassen.
2) Der Veranstalter ist berechtigt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl auf einer Tour den Teilnehmern eine alternative Tour anzubieten. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung innerhalb von 14 Tagen.
3) Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn es ihm nicht möglich ist die Veranstaltung durchzuführen. Der Veranstalter ist bemüht die Veranstaltung wie geplant durchzuführen. Sollte dies dennoch nicht möglich sein, erhält der Teilnehmer die Möglichkeit, eine andere Tour zu wählen oder sich den Veranstaltungspreis erstatten zu lassen.

§ 7 Einweisung und Hinweise für den Teilnehmer/Haftungsausschluss
1) Vor jedem Tourstart erhalten alle Teilnehmer eine Einweisung über den Tagesablauf und wie sie sich während der Fahrt zu verhalten haben.
1.2) Alle Teilnehmer erhalten eine Einweisung in die korrekte Handhabung der jeweiligen Fahrzeuge.
2) Den Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner Mitarbeiter vor und während der Veranstaltung ist Folge zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt bei Nichtbeachtung der Anweisungen den Teilnehmer vom weiteren Verlauf der Tour auszuschließen. In diesem Falle trägt der Teilnehmer die Kosten für den Rückweg zum Startpunkt selbst. Eine Rückzahlung des Teilnehmergeldes erfolgt nicht.
3) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Fehlbedienung eines gemieteten Fahrzeuges entstehen.
4) Der Teilnehmer haftet für Unfallschäden am Fahrzeug und Folgeschäden bis zur Höhe der oben genannten Selbstbeteiligung. Der Mieter haftet auf jeden Fall bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei alkohol- bzw. drogenbedingter Fahruntüchtigkeit im gesamten Umfang des Schadens.
5) Das Fahren oder Mitfahren im Oldtimer während der Veranstaltung geschieht für alle Insassen in eigener Verantwortung; der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Fahrgäste auf diesen Umstand hinzuweisen und deren Einverständnis einzuholen.

§ 8 Start der Tour, Verspätung eines Teilnehmers
Die Tour beginnt pünktlich entsprechend der jeweiligen Tourenbeschreibung. Aus Rücksicht auf alle Teilnehmer und geplanter Attraktionen auf der Tour ist ein pünktlicher Start zwingend.
Bei verspätetem Eintreffen des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Erstattung des Veranstaltungspreises.

§ 9 Ausfall von Fahrzeugen auf der Tour
1) Bei Ausfall des vom Veranstalter gestellten Fahrzeuges befindet sich Werkzeug für kleine Reparaturen im Begleitfahrzeug. Es wird versucht, das Fahrzeug wieder fahrbereit zu machen. Sollte dies nicht möglich sein ohne den Gesamtablauf der Tour zu behindern, haben die Teilnehmer die Möglichkeit entweder im Führungsfahrzeug oder im Begleitfahrzeug die Tour weiter durchzuführen.
2) Die Entschädigung für nicht selbst gefahrene Strecken richtet sich prozentual nach der bis zum Ausfall zurückgelegten Strecke bezogen auf die Gesamtstreckenlänge.
Beispiel: Kommt es nach 60% der geplanten Streckenlänge zu einem Ausfall, so werden 40% des Veranstaltungspreises erstattet. Der Erstattungsbetrag wird jeweils auf volle 10% gerundet.

§ 10 Verkehrsvorschriften und Verkehrssicherheit
1) Die Einhaltung von Verkehrsvorschriften und der Verkehrssicherheit obliegt allein dem Teilnehmer.
2) Jegliche Haftung für Verkehrsverstöße gehen zu Lasten des Teilnehmers.
3) Während der gesamten Tour gilt ein generelles Überholverbot! Ausgenommen sind Landmaschinen, Fahrräder und Mopeds. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss von der weiteren Tour.

§ 11 Reklamationen
1) Reklamationen bezüglich der Leistung des Veranstalters müssen während oder direkt am Ende der Tour angemeldet werden.
2) Im Falle von Reklamationen erfolgen etwaige Erstattungen nur aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

§ 12 Datennutzung und Bildmaterial
1) Der Teilnehmer akzeptiert die Nutzung und Speicherung der von ihm zur Verfügung gestellten Daten. Der Veranstalter verpflichtet sich, diese Daten vertraulich zu behandeln und diese nur zur Durchführung der Tour zu verwenden.
2) Der Veranstalter ist berechtigt, auf den Touren aufgenommenes Bildmaterial zu Werbezwecken zu verwenden. Falls der Teilnehmer dies nicht wünscht, ist dies durch ihn vorab schriftlich mitzuteilen.

§ 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Seiten ist Oberursel.

§ 14 Salvatoresche Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.